Nein. Die Operationsentscheidung wird mit den Patienten gemeinsam getroffen. Empfohlen wird die Operation, wenn die Sehschärfe auf dem betroffenen Auge deutlich herabgesetzt ist (unter 50%) und der/die PatientIn auch gestört ist, wenn er/sie mit beiden Augen schaut. Wenn von einer Operation abgesehen wird, ist in jedem Fall eine regelmäßige Verlaufskontrolle erforderlich.