Jeder Patient kann einen Wahlarzt aufsuchen.
 Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit den Krankenkassen,  d.h. es erfolgt keine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen.
Als Kassenpatient erhalten Sie einen Teil des Kassentarifs von Ihrer Krankenkassa zurück, wenn Sie die von uns ausgestellte Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dies jedoch nur, wenn in diesem Quartal noch keine augenärztliche Kassenleistung in Anspruch genommen wurde.

In meiner Wiener Ordination habe ich einen Vertrag mit der Wiener KFA. Patienten die bei der KFA versichert sind, rechne ich die Ordination direkt mit dieser Krankenkasse ab.