Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Operation nur, wenn der Eingriff medizinisch indiziert ist. Eine medizinische Indikation besteht dann, wenn eine nachweisbare Gesichtsfeldeinschänkung besteht. Dazu ist eine Gesichtfelduntersuchung erforderlich. Mit diesem Befund müssen Sie danach um die Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ansuchen.
Wenn die Operation aus kosmetischen Gründen erfolgen soll, müssen die Kosten für die Operation zur Gänze von Ihnen selbst übernommen werden.